Ratgeber

Aufgabenarten im schriftlichen Auswahlverfahren beim Zoll

Wer sich mit einem allgemeinen Einstellungstestbuch auf den Zoll vorbereitet, übt einen Teil der Zeit an Aufgaben, die dort gar nicht genannt werden, und übersieht dabei zwei, die es nur hier gibt. Der schriftliche Teil beim Zoll ist anders geschnitten als der typische Einstellungstest. Wie genau, steht auf den Auswahlverfahrensseiten der Zollverwaltung, und es lohnt sich, diese Liste einmal in Ruhe durchzugehen.

Kurz gesagt

Die Zollverwaltung nennt für den mittleren Dienst Sprach- sowie Logik- und Zahlenverständnis, Textanalyse, Arbeitsprobe und Allgemeinbildung. Im gehobenen Dienst kommen Rechtsfälle als eigener Aufgabentyp dazu. Auffällig ist, was fehlt. Konzentrationsaufgaben, räumliches Vorstellungsvermögen und Merkfähigkeit werden nicht genannt, obwohl sie in vielen anderen Einstellungstests vorkommen.

Zahlen zur Einordnung

  • bis zu 3,5 Stunden So lange kann der schriftliche Teil im mittleren Dienst dauern.
  • bis zu 4 Stunden So lange kann er im gehobenen Dienst dauern, der einen Aufgabentyp mehr hat.
  • 3 fehlende Bereiche Konzentration, räumliches Denken und Merkfähigkeit stehen in keiner der beiden Listen.

Was die Zollverwaltung selbst aufzählt

Für den mittleren Dienst nennt die Zollverwaltung vier Aufgabentypen. Sprach- sowie Logik- und Zahlenverständnis stehen dabei als ein Punkt zusammen, dazu kommen Textanalyse, Arbeitsprobe und Allgemeinbildung als Wissenstest. In den Erläuterungen darunter wird der erste Punkt noch einmal geteilt, in Sprachverständnis und in Logik- und Zahlenverständnis. Zum Sprachverständnis gehören Rechtschreibung und Grammatik, Textverständnis und ausdrücklich die Fähigkeit, Rechtsvorschriften anzuwenden. Beim Logik- und Zahlenverständnis werden die mathematischen Grundregeln genannt, dazu Dreisatz- beziehungsweise Vergleichsrechnungen, Prozentrechnen sowie Zinsberechnungen und Ähnliches. Für die Textanalyse heißt es, dass ein Text inhaltlich zu erfassen und Fragen dazu zu beantworten sind. Der Wissenstest stellt Fragen aus dem Bereich der Allgemeinbildung. Im gehobenen Dienst enthält die Liste einen Punkt mehr. Dort stehen Rechtsfälle als eigener Aufgabentyp zwischen Textanalyse und Arbeitsprobe. Damit hat der gehobene Dienst fünf genannte Typen und der mittlere vier. Ein Detail, das oft untergeht. Die Seite zum mittleren Dienst formuliert vorsichtig und spricht davon, dass der Teil insbesondere eine Kombination dieser Aufgabentypen beinhalten kann. Eine feste Zusammensetzung ist damit nicht zugesagt.

Der Taschenrechner ist zugelassen, aber nicht jeder

Auf beiden Seiten steht derselbe Satz. Bei der Lösung der Aufgaben ist ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Beide Teile dieser Aussage sind wichtig. Ein Taschenrechner ist erlaubt, ein programmierbarer aber nicht. Das hat eine Folge für das Üben. Wer den Dreisatz und das Prozentrechnen nur mit einem Gerät trainiert, das Zwischenschritte speichert oder Formeln ablegt, übt unter anderen Bedingungen als im Verfahren. Sinnvoller ist ein einfacher Rechner, wie er in der Schule üblich ist.

Drei übliche Bereiche fehlen in beiden Listen

Interessanter als die Aufzählung ist, was nicht darin steht. In vielen Einstellungstests gibt es Konzentrationsaufgaben, bei denen unter Zeitdruck Zeichen verglichen oder durchgestrichen werden. Es gibt Aufgaben zum räumlichen Vorstellungsvermögen, etwa Würfelnetze oder Figurenreihen. Und es gibt Merkfähigkeitsaufgaben, bei denen zuerst etwas eingeprägt und später abgefragt wird. Keiner dieser drei Bereiche wird auf den Auswahlverfahrensseiten für den mittleren oder den gehobenen Zolldienst genannt. Das ist keine Zusage, dass sie nicht vorkommen können, denn die Seite zum mittleren Dienst formuliert ohnehin offen. Es ist aber ein deutlicher Hinweis darauf, wo der Schwerpunkt liegt. Der Schwerpunkt liegt auf Sprache, auf dem Umgang mit Texten und Vorschriften und auf angewandtem Rechnen. Genau diesen Schnitt bilden auch die beiden kostenlosen Diagnosetests zum Zoll ab. Beide führen Sprache, Mathematik, Textanalyse, Allgemeinwissen und fachbezogenes Wissen, der Test zum gehobenen Dienst zusätzlich einen eigenen Block mit Rechtsfällen. Einen Block zu Konzentration oder visuellem Denken haben beide nicht, während die übrigen vierzehn Diagnosetests genau diese Blöcke führen.

Beispielaufgabe aus dem kostenlosen Test · Textanalyse

Text zur Aufgabe

Die Zollstelle Westhafen gibt zurückgehaltene Postsendungen an Werktagen aus. Am Montag und am Donnerstag erfolgt die Ausgabe von acht bis zwölf Uhr ohne vorherige Anmeldung. An den übrigen Werktagen ist die Ausgabe nur nachmittags von dreizehn bis sechzehn Uhr möglich und nur dann, wenn zuvor ein Termin gebucht wurde. Termine vergibt allein das Serviceportal des Hauptzollamts.

Ein gebuchter Termin, der nicht wahrgenommen werden kann, sollte spätestens am Vortag abgesagt werden, damit die Zeit anderen Abholenden zugutekommt. Am letzten Freitag jedes Monats bleibt die Ausgabestelle wegen der Bestandsaufnahme des Lagers geschlossen. Sendungen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach der Benachrichtigung abgeholt werden, gehen an das Zentrallager zurück.

Was gilt nach dem Hinweis für eine Abholung an einem Dienstag um vierzehn Uhr?
  • Das ist es nicht. Richtig ist C: Die Abholung ist möglich, sofern zuvor ein Termin über das Serviceportal gebucht wurde. Der Dienstag gehört nach dem Hinweis zu den übrigen Werktagen. Dort ist die Ausgabe an den Nachmittag und an einen vorher über das Serviceportal gebuchten Termin gebunden, und genau das nennt die richtige Option. Die anmeldefreie Ausgabe gilt nur am Montag und am Donnerstag, also trägt der Verweis auf eine geöffnete Ausgabestelle ohne Anmeldung nicht. Ein vollständiger Ausschluss des Dienstags steht nirgends im Text, denn die Nachmittagsausgabe ist ausdrücklich vorgesehen. Eine Buchung vor Ort scheidet aus, weil die Termine allein über das Portal vergeben werden.

  • Das ist es nicht. Richtig ist C: Die Abholung ist möglich, sofern zuvor ein Termin über das Serviceportal gebucht wurde. Der Dienstag gehört nach dem Hinweis zu den übrigen Werktagen. Dort ist die Ausgabe an den Nachmittag und an einen vorher über das Serviceportal gebuchten Termin gebunden, und genau das nennt die richtige Option. Die anmeldefreie Ausgabe gilt nur am Montag und am Donnerstag, also trägt der Verweis auf eine geöffnete Ausgabestelle ohne Anmeldung nicht. Ein vollständiger Ausschluss des Dienstags steht nirgends im Text, denn die Nachmittagsausgabe ist ausdrücklich vorgesehen. Eine Buchung vor Ort scheidet aus, weil die Termine allein über das Portal vergeben werden.

  • Richtig. Der Dienstag gehört nach dem Hinweis zu den übrigen Werktagen. Dort ist die Ausgabe an den Nachmittag und an einen vorher über das Serviceportal gebuchten Termin gebunden, und genau das nennt die richtige Option. Die anmeldefreie Ausgabe gilt nur am Montag und am Donnerstag, also trägt der Verweis auf eine geöffnete Ausgabestelle ohne Anmeldung nicht. Ein vollständiger Ausschluss des Dienstags steht nirgends im Text, denn die Nachmittagsausgabe ist ausdrücklich vorgesehen. Eine Buchung vor Ort scheidet aus, weil die Termine allein über das Portal vergeben werden.

  • Das ist es nicht. Richtig ist C: Die Abholung ist möglich, sofern zuvor ein Termin über das Serviceportal gebucht wurde. Der Dienstag gehört nach dem Hinweis zu den übrigen Werktagen. Dort ist die Ausgabe an den Nachmittag und an einen vorher über das Serviceportal gebuchten Termin gebunden, und genau das nennt die richtige Option. Die anmeldefreie Ausgabe gilt nur am Montag und am Donnerstag, also trägt der Verweis auf eine geöffnete Ausgabestelle ohne Anmeldung nicht. Ein vollständiger Ausschluss des Dienstags steht nirgends im Text, denn die Nachmittagsausgabe ist ausdrücklich vorgesehen. Eine Buchung vor Ort scheidet aus, weil die Termine allein über das Portal vergeben werden.

  • Das ist es nicht. Richtig ist C: Die Abholung ist möglich, sofern zuvor ein Termin über das Serviceportal gebucht wurde. Der Dienstag gehört nach dem Hinweis zu den übrigen Werktagen. Dort ist die Ausgabe an den Nachmittag und an einen vorher über das Serviceportal gebuchten Termin gebunden, und genau das nennt die richtige Option. Die anmeldefreie Ausgabe gilt nur am Montag und am Donnerstag, also trägt der Verweis auf eine geöffnete Ausgabestelle ohne Anmeldung nicht. Ein vollständiger Ausschluss des Dienstags steht nirgends im Text, denn die Nachmittagsausgabe ist ausdrücklich vorgesehen. Eine Buchung vor Ort scheidet aus, weil die Termine allein über das Portal vergeben werden.

Lösung und Lösungsweg anzeigen

Richtig ist C: Die Abholung ist möglich, sofern zuvor ein Termin über das Serviceportal gebucht wurde.

Der Dienstag gehört nach dem Hinweis zu den übrigen Werktagen. Dort ist die Ausgabe an den Nachmittag und an einen vorher über das Serviceportal gebuchten Termin gebunden, und genau das nennt die richtige Option. Die anmeldefreie Ausgabe gilt nur am Montag und am Donnerstag, also trägt der Verweis auf eine geöffnete Ausgabestelle ohne Anmeldung nicht. Ein vollständiger Ausschluss des Dienstags steht nirgends im Text, denn die Nachmittagsausgabe ist ausdrücklich vorgesehen. Eine Buchung vor Ort scheidet aus, weil die Termine allein über das Portal vergeben werden.

Woran du mittleren und gehobenen Dienst unterscheidest

Die beiden Laufbahnen teilen den größten Teil der Aufgabentypen. Drei Unterschiede lohnen es, sie sich zu merken.

Drei Unterschiede zwischen den Laufbahnen

  1. Rechtsfälle nur im gehobenen Dienst

    Dort sind Rechtsvorschriften zu lesen, zu verstehen, unter einen Lebenssachverhalt einzuordnen und mit korrekten Schlussfolgerungen anzuwenden. Im mittleren Dienst taucht das Anwenden von Rechtsvorschriften stattdessen innerhalb des Sprachverständnisses auf.

  2. Eine halbe Stunde mehr Zeit

    Der schriftliche Teil kann im mittleren Dienst bis zu 3,5 Stunden dauern, im gehobenen bis zu vier Stunden. Die zusätzliche Zeit fällt mit dem zusätzlichen Aufgabentyp zusammen.

  3. Ein Kurzvortrag im mündlichen Teil

    Im gehobenen Dienst kommt zu Gruppenübung, Rollenspiel und Interview ein Kurzvortrag zur Darstellung und Erläuterung eines Sachverhalts hinzu.

Was das für die Vorbereitung heißt

Aus der Liste folgt eine andere Gewichtung der Übungszeit, als ein allgemeines Buch nahelegt.

Vier Schritte, die sich aus der Liste ergeben

  1. Rechnen auf vier Themen eingrenzen

    Grundregeln, Dreisatz, Prozent und Zinsen sind namentlich genannt. Wer daneben Wurzelgesetze und Stochastik übt, verteilt seine Zeit an der Aufzählung vorbei.

  2. Längere Texte trainieren

    Textanalyse ist ein eigener Aufgabentyp, kein Nebenschauplatz. Geübt wird das an Sachtexten mit Fragen dazu, nicht an Lückentexten.

  3. Das Anwenden von Vorschriften mitnehmen

    In beiden Laufbahnen kommt es vor, im gehobenen Dienst sogar als eigener Aufgabentyp. Die nötige Vorschrift steht dabei in der Aufgabe.

  4. Erst messen, dann planen

    Ein Durchgang durch die genannten Bereiche zeigt, wo die Zeit wirklich hingehört. Ohne diese Messung übst du am wahrscheinlichsten das, was ohnehin sitzt.

Was die Aufzählung nicht hergibt

Häufige Fragen

Kommen beim Zoll Konzentrationsaufgaben vor?

Die Zollverwaltung nennt sie auf keiner der beiden Auswahlverfahrensseiten. Ausgeschlossen sind sie damit nicht, denn die Seite zum mittleren Dienst formuliert offen. Als Schwerpunkt der Vorbereitung taugen sie aber nicht.

Darf ich einen Taschenrechner mitnehmen?

Ein nicht programmierbarer Taschenrechner ist zugelassen. Das steht wortgleich auf den Seiten zum mittleren und zum gehobenen Dienst.

Worin unterscheidet sich der Test für den gehobenen Dienst?

Er enthält Rechtsfälle als eigenen Aufgabentyp und kann bis zu vier statt bis zu 3,5 Stunden dauern. Im mündlichen Teil kommt ein Kurzvortrag hinzu.

Wie viele Aufgaben werden gestellt?

Das wird nicht veröffentlicht. Amtlich genannt ist nur eine Höchstdauer für den gesamten schriftlichen Teil.

Fazit

Der schriftliche Teil beim Zoll ist enger geschnitten, als ein allgemeines Übungsbuch nahelegt. Sprache, Texte, angewandtes Rechnen und Allgemeinbildung tragen ihn, im gehobenen Dienst dazu die Rechtsfälle. Wer seine Übungszeit danach ausrichtet, arbeitet näher an dem, was die Zollverwaltung selbst aufzählt.

Woher die Angaben stammen

Der Artikel ordnet die Aufgabentypen ein, die die Zollverwaltung für den schriftlichen Teil ihres Auswahlverfahrens nennt. Er beschreibt keinen einzelnen Prüfungstermin und sagt nicht zu, welche Aufgaben dort tatsächlich gestellt werden.

Fachlich geprüft am 2026-08-14.

Veröffentlicht am 14.08.2026.

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