Beispielaufgabe aus dem kostenlosen Test · Textanalyse
Text zur Aufgabe
Merkblatt zur Mitführung von Barmitteln. Wer bei der Einreise aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union Barmittel mitführt, meldet diese ab den geltenden Wertgrenzen schriftlich an. Als Barmittel gelten neben Bargeld auch übertragbare Inhaberpapiere sowie Gold in bestimmten Formen. Die Anmeldung ist unaufgefordert bei der Zollstelle abzugeben, an der die Einreise erfolgt. Unterhalb der Wertgrenzen besteht keine Pflicht zur schriftlichen Anmeldung.
Auf Nachfrage der Bediensteten sind mitgeführte Barmittel jedoch auch dann anzugeben. Werden Barmittel für mehrere mitreisende Personen getragen, so werden die Beträge zusammengerechnet. Das Merkblatt liegt in den Abfertigungshallen aus und wird auf Wunsch ausgehändigt.
Lösung und Lösungsweg anzeigen
Richtig ist A: Wer Barmittel unterhalb der Wertgrenzen mitführt, wird an der Zollstelle nicht befragt.
Das Merkblatt nimmt unterhalb der Wertgrenzen allein die schriftliche Anmeldung zurück und hält zugleich fest, dass Barmittel auf Nachfrage der Bediensteten anzugeben sind. Eine Freistellung von jeder Befragung folgt daraus nicht, weshalb diese Option als Lösung zu markieren ist. Gold in bestimmten Formen steht dagegen in der Aufzählung der Barmittel. Die unaufgeforderte Abgabe der Anmeldung bei der Zollstelle der Einreise wird ebenfalls wörtlich verlangt. Auch die Zusammenrechnung der Beträge für mehrere mitreisende Personen ist im Merkblatt geregelt und damit belegt.